Checkliste Sterbefall
Sterbefall was tun
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Zuerst informieren sie den Hausarzt bzw den Notarzt über den Sterbefall. Dieser stellt den Totenschein - mit Vermerk des Sterbeortes und dem Zeitpunk des Versterbens - des Verstorbenen aus.
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Bei gewaltvollem Tod wie z.B. Unfall oder Selbstmord muss die Polizei von ihnen oder dem attestierenden Arzt über den Sterbefall informiert werden.
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Informieren sie die nächsten Angehörigen über den Sterbefall und nehmen sie in Ruhe Abschied vom Verstorbenen.
Sie dürfen den Verstorbenen bis zu 36 Stunden bei sich zuhause aufgebahrt lassen.
Eine Hausaufbahrung ist auch möglich, wenn ihr Angehöriger im Altenheim, Hospiz
oder imKrankenhaus verstorben ist.
- Der Raum darf nicht beheizt sein und sie müssen für frische Luft sorgen. Dazu lüften sie einmal kurz durch und halten die Fenster dann geschlossen.
- Schliessen sie dem Verstorbenen die Augen.
- Stützen sie das Kinn des Verstorbenen mit einem aufgerollten Handtuch ab, um den Mund verschlossen zu halten.
- Wenn sie dies wünschen, können sie ihren verstorbenen Angehörigen selber waschen und einkleiden. Beachten sie hierbei, das ca. 2 Stunden nach Eintitt des Todes/ Sterbezeitpunkt
die Leichenstarre eintritt.. Achten sie bei der Kleidung des Verstorbenen auf Naturmaterialien.
- Denken sie an evt austretende Körperflüssigkeiten und legen sie eine Unterlage unter den Verstorbenen.
- Sie können auch einen Bestatter mit diesen Aufgaben beauftragen.
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Informieren sie den Bestatter, der den verstorbenen Angehörigen überführen soll.
Sie haben genug Zeit, um vor der Bestattung mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Bestattern einzuholen.
Darum beauftragen sie den Bestatter zunächst nur mit der Überführung des
Verstorbenen zur Leichenschauhalle.
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Informieren sie/oder das von ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Friedhofsverwaltung und den Pfarrer.
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Informieren sie das Standesamt des Sterbeortes binnen 24 Stunden nach Eintritt des Todes. (Welche Unterlagen sie dazu benötigen erfahren sie im Ratgeber) Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Die Ausstellung der Sterbeurkunde ist gebührenfrei.
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Setzen sie Unfall- und Lebensversicherung des Verstorbenen binnen der vorgegebenen Frist über den Sterbefall in Kenntnis.(siehe Ratgeber)
Sie haben Zeit, um in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Lassen sie sich zu Nichts und von Niemandem drängen!
Weitere Informationen, Checklisten und Rat in allen, den Sterbefall betreffenden Fragen finden sie im Ratgeber.